Der Wachtelkönig – eine vogelkundliche Kostbarkeit
[owl-carousel category=“derwachtelkoenig“ singleItem=“true“ autoPlay=“true“]
Um ihn ranken sich viele Gerüchte und Erzählungen: Der sagenumwobene Wachtelkönig zählt zu den vogelkundlichen Kostbarkeiten und Raritäten unseres Landes. Die Tiere erreichen eine Größe von 25 bis 28 Zentimetern, eine Flügellänge von 13 bis 15 Zentimetern, eine Schnabellänge von 2 bis 2,5 Zentimetern und ein Gewicht von 130 bis 200 Gramm.
Das Leben des flinken Laufvogels bleibt für den Beobachter allerdings meist verborgen. Bei Gefahr weicht er meistens laufend aus oder fliegt kurze Strecken mit hängenden Füßen.
Umso mehr fällt aber die „kleine Nachtmusik“ dieses scheuen Wiesenvogels auf. Wachtelkönige singen von der Abenddämmerung bis in den Morgen, manchmal fast ohne Pause. Der hölzern-knarrende Doppellaut, der bis zu einem Kilometer weit hörbar ist, trug dem Vogel seinen lateinischen Namen ein: Crex crex.
Das potenzielle Verbreitungsgebiet des Wachtelkönigs reicht von Südskandinavien bis in den Nordosten Italiens und zum Schwarzen Meer, sowie von den Pyrenäen bis nach Mittelsibirien. Die europäischen Verbreitungsschwerpunkte und gleichzeitig seine Brutgebiete liegen in Russland, Weißrussland und der Ukraine. Zum Überwintern fliegen die Vögel in den süd-östlichen Bereich von Afrika. Der Wachtelkönig ist nachtaktiv. Im Schutz dichter Vegetation jagt der flinke Läufer vor allem wirbellose Tiere, also Käfer, Heuschrecken, Regenwürmer usw. Im Mai, unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Afrika, singen, schreien, knarren die Männchen ganz intensiv, um Weibchen anzulocken, aber auch um die männliche Konkurrenz auf Abstand zu halten.
Das Weibchen legt in sein – im Gras verborgenes – Nest zwischen acht und zwölf Eier. Die Küken, die als ausgesprochene Nestflüchter gelten, laufen und fressen sofort selbstständig. Geführt werden sie aber noch von ihrer Mutter.
Gefährdung des Wachtelkönigs
Die Hauptursache für die Gefährdung des Tieres liegt einerseits in der Zerstörung seiner Lebensräume, etwa der Drainagierung von Feuchtwiesen, andererseits in der vehementen Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung. Die immer zeitigeren Mahden und immer schnelleren Erntemaschinen/Traktoren sind für beinahe hundertprozentige Ausfälle des Bruterfolges verantwortlich, außerdem verkleinert starke Düngung seinen Lebensraum zusätzlich. Dies führt unter anderem zu für den Wachtelkönig nahezu undurchdringlichen, insektenarmen Wiesen. Aus diesen Gründen ist es nicht verwunderlich, dass der heutige Schutzstatus des Wachtelkönigs hoch ist.
Der Wachtelkönig unterliegt folgenden Schutzkategorien:
- Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten)
- Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie umfasst insgesamt 181 Arten. Es sind dies vom Aussterben bedrohte Arten, aufgrund geringer Bestände oder kleiner Verbreitungsgebiete seltene oder durch ihre Habitatsansprüche besonders schutzbedürftige Arten. (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/vogelschutz_rl/)
- Rote Liste Österreich: vom Aussterben bedroht
- Rote Liste Steiermark: vom Aussterben bedroht
- Anhang II der Berner Konvention (http://www.umweltbundesamt.at/berner_konvention/)
- Anhang II der Bonner Konvention (http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/naturrecht/int_konventionen/bonn/)
Gefährdung des Wachtelkönigs im Alpenraum:
Rote Liste Schweiz: vom Aussterben bedroht
Rote Liste Italien: gefährdet
Rote Liste Frankreich: stark gefährdet
Rote Liste Deutschland: stark gefährdet
Rote Liste Bayern: vom Aussterben bedroht
Was braucht der Wachtelkönig
Die „Zauberformel“ für eine wachtelkönigfreundliche Bewirtschaftung heißt: späte Mahd. Etwa ab dem 25. Juli sollten im Ennstal die wachtelköniggerechten Wiesen gemäht werden, was biologische Gründe hat. Die Männchen, die von Afrika im Frühjahr ins Ennstal kommen, landen und rufen nur in geeigneten, ungemähten Wiesen. Da locken sie durch ihren Ruf die Weibchen an, verpaaren sich, und die Weibchen legen in diesen strukturreichen Wiesen ihre Eier. Oft sogar zweimal – das bedeutet zweimal Wachtelkönignachwuchs. Bemerkenswert ist, dass zwischen erster Brut bzw. dem Schlüpfen der Jungen und Beginn der zweiten Brut in der Regel nur etwa 12 Tage liegen. Das heißt, die jungen Wachtelkönige werden bereits im zarten Alter von 12 Tagen auf sich alleine gestellt. Verständlich, dass sie die Wiese als ihren Schutz benötigen.
Bedenkt man, dass eine Brut gut 16 bis 19 Tage in Anspruch nimmt, und dass eine volle Flugfähigkeit der Jungvögel erst mit 34 bis 38 Tagen erlangt wird, ist klar, dass die wachtelkönigfreundlichen Wiesen so lange ungemäht bleiben müssen. Die Gefahr, dass Eier überfahren werden bzw. Jungvögel in das Scheibenmähwerk geraten, ist gerade bei Mähterminen im Zeitraum Juni-Juli enorm hoch. Die Verluste bei zu früher Mahd liegen nahezu bei hundert Prozent.
Ein Flächenmosaik mit verschiedenen Mahdzeitpunkten, einer Mahd von innen nach außen, sowie langsameres Fahren der Traktoren, um noch nicht oder noch schlecht flugfähige Jungvögel und führende Weibchen die Flucht in verbleibende Randstrukturen zu ermöglichen, trägt ebenso wesentlich zum Schutz der Wachtelkönige bei.
Grundsätzlich kann man sagen, dass gut geeignete Lebensräume für den Wachtelkönig extensiv genutzte Wiesen sind, ohne das Einbringen hoher Düngergaben. Ideale Habitate sind leicht vernässte Streuwiesen.
Situation des Wachtelkönigs im steirischen Enntal
Das wichtigste Vorkommen des „Königs der Wiesen“ im inneralpinen Raum sind die Talräume des Ennstales. Obwohl in den vergangenen Jahren auch hier die Bestände aufgrund genannter Gründe drastisch abnahmen, gilt das mittlere Ennstal als letztes, regelmäßig besetztes Brutgebiet im inneralpinen Raum. Die negative Entwicklung im Ennstal für den Wachtelkönig geht ebenfalls auf die Trockenlegung und Umwandlung ehemaliger Feuchtgrünlandgebiete in Ackerland sowie die Intensivierung (Mechanisierung) der Grünlandnutzung zurück. Hervorgehoben werden muss der in der Vergangenheit eingetretene Flächenverlust an Extensivgrünland und Streuwiesen durch Nutzungsintensivierung und Wiesenumbruch.
Trotz der zum Teil irreversiblen Flächenverluste und -entwertungen wäre jedoch die Größe der noch gut geeigneten Wiesenbereiche prinzipiell ausreichend, um eine dauerhaft sich selbst tragende Population beherbergen zu können, wenn dort in ausreichendem Umfang geeignete Habitate geschaffen bzw. gefördert werden. Dies wird jetzt im Rahmen des vor uns liegenden crexcrex-LIFE-Projektes in die Tat umgesetzt. Zum Schutz bedrohter Lebensräume und diverser Tierarten wurden Europaschutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie im Ennstal eingerichtet. Für Vogelarten war die Vogelschutzrichtlinie Grundlage. Europarechtlich geschützt wird nahezu der gesamte Talboden zwischen Gesäuseeingang und Pruggern.
Der Wachtelkönig ist auf ein spezielles Wiesenmanagement (Stichwort: späte Mahd) angewiesen. Seine Ansprüche stehen im Widerspruch zu den Ansprüchen der Landwirtschaft. Hier ist ein zu später Mahdzeitpunkt aus wirtschaftlicher Sicht ungünstig, weil das zu spät geerntete Heu nicht mehr die entsprechende Qualität aufweist. Um trotzdem Habitatflächen für den Wachtelkönig bereitzustellen, wurde mit den Landwirten ein freiwilliger Vertragsnaturschutz ausgehandelt. Ertragsentgang und Mehraufwand wurden über das ÖPUL-Programm kompensiert.
Nachdem sämtliche Maßnahmen ausschließlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit umgesetzt wurden, war es nicht in ausreichendem Umfang möglich, speziell für den Wachtelkönig geeignete Flächen zu lukrieren. Zum Aspekt, dass vielerorts eher ungünstige Flächen gefördert wurden, kommt hinzu, dass gerade in den Bereichen, die sich für den Wachtelkönig besonders eignen, die benötigte Flächenanzahl bei Weitem nicht erreicht werden konnte. Dies waren die Hauptgründe für das Nicht-Erreichen des definierten Erhaltungszieles. 2015 begann schließlich eine neue ÖPUL-Periode. Die darin angebotenen Rahmenbedingungen haben sich für eine wachtelkönigfreundliche Wiesenbewirtschaftung jedoch verschlechtert. Eine für die Vogelart günstig bewirtschaftete Wiese wird zurzeit über ÖPUL mit maximal 900€/ha gefördert. Diese Prämienhöhe ist in Anbetracht des tatsächlichen Ertragentgangs sowie des Mehraufwands für die Landwirte nicht attraktiv genug, um ihre Flächen als Vertragsnaturschutzflächen bereitzustellen. Daher gibt es aktuell noch weniger wachtelköniggeeignete Fläche als in den Vorjahren.
Zusammengefasst ergibt sich damit folgendes Bild:
- Die dauernde Suche nach Wachtelkönigflächen gleicht einer Sisyphos-Arbeit.
- Die Erfolgsaussichten sind entsprechend gering.
- Das Erhaltungsziel, welches für den Wachtelkönig im Ennstal aufgrund der Vogelschutzrichtlinie und der Gebietsverordnung vorgegeben ist, kann nicht erreicht werden.
- Die Situation ist für alle Beteiligten – Landwirte, Kammern, Naturschutzbehörden, Gebietsbetreuer etc. – gleichermaßen frustrierend.
- Im Ennstal droht das Aussterben der geschützten Vogelart Wachtelkönig.
Da aber die gesetzliche Verpflichtung zur Erhaltung der Vogelart besteht, würde dies „schwerwiegende rechtliche Konsequenzen“ durch die Europäische Kommission nach sich ziehen. Ein neues Wachtelkönigmanagement, das im Rahmen des crexcrex-LIFE-Projektes umgesetzt werden soll, ist daher für das Ennstal ein Gebot der Stunde!

Schreibe einen Kommentar